Verhaltensvereinbarungen zwischen den Eltern und der GTVS Einsiedlergasse
1) Pünktlichkeit
- Der Unterricht beginnt um 8 Uhr. Einlass in das Schulgebäude ist um 7.45 Uhr. Kinder mit Frühaufsicht dürfen das Schulgebäude um 7.15 Uhr betreten. Alle anderen Kinder und Eltern warten bis 7.45 Uhr vor dem Schultor.
2) Abholen
- Bitte holen Sie Ihr Kind pünktlich zu den vereinbarten Schlusszeiten ab. Warten Sie auch bei Schlechtwetter vor dem Schultor.
3) Selbstständigkeit des Kindes
- Bitte begleiten Sie Ihr Kind nur bis zum Schultor.
Warten Sie am Ende des Unterrichts vor dem Schultor auf Ihr Kind.
- Ausnahmen sind mit einer/einem Lehrerin/Lehrer oder mit der Direktorin vereinbarte Gesprächstermine.
4) Mitteilungsheft
- Bitte kontrollieren Sie täglich das Mitteilungsheft.
5) Sprechzeiten
- Sprechzeiten sind mit der Lehrerin oder dem Lehrer über das Mitteilungsheft zu vereinbaren.
6) Fernbleiben vom Unterricht
- Wenn Ihr Kind krank ist, müssen Sie dies am selben Tag vor Unterrichtsbeginn im Lehrerzimmer melden (Tel.Nr.: 01 / 544 57 10 – 112) oder am Klassenhandy Bescheid geben. Bei längerer oder häufiger Erkrankung benötigen wir eine Bestätigung des Arztes. Versäumte Arbeiten müssen gegebenfalls nachgeholt werden.
7) Pflichten der Eltern
- Auf einen regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes achten. (Urlaube bitte ausschließlich in der Ferienzeit) – nach 3 Tagen unentschuldigtem Fernbleiben muss seitens der Schule eine Strafanzeige wegen Schulpflichtverletzung beim Magistrat eingebracht werden.
- Einhaltung von Terminvereinbarungen (Sprechtage, Elternabende,..)
- Kontrolle der Schulsachen (Federpennal, Turnsachen, Schultasche,...
- Wertsachen zu Hause lassen; Handys müssen abgedreht sein
- Täglich eine gesunde Jause mitgeben!
- Schicken Sie Ihr Kind in sauberer und angemessener Kleidung und mit geputzten Zähnen in die Schule!
- Ausreichender Schlaf ist wichtig!
8) Ausflüge, Veranstaltungen
- Pünktliche Bezahlung der Beiträge
- rechtzeitiges Besorgen von Fahrscheinen
- richtige Ausrüstung für Ausflüge ist notwendig (Regenschutz, Rucksack, Jause, feste Schuhe)
- Bei Verstößen gegen die Verhaltensvereinbarungen werden Sie um ein Gespräch mit der Direktorin oder einer Schulaufsichtsperson gebeten.
9) Schulfremde Personen
- Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulgebäude verboten.
(Anmeldungen in der Kanzlei im 1. Stock)